Samstag, 30. September 2017

Mieterhöhung

Anfang Juli bekam ich ein Miterhöhungsschreiben. Plus 50 € + 10 € Nebenkosten. Dies wurde mit dem neuen Mietspiegel begründet, doch handelte es sich nicht um eine regelkonforme Anwendung des Mietspiegels, denn es wurde die Baugruppe der Wohnung von 1 auf 3 abgeändert, ohne darüber ein Wort in der Begründung zu verlieren.

Über zwei Monate lang dachte ich – gelegentlich – über den taktisch-strategisch nächsten Zug gegenüber dem Vermieter nach. Einfach ignorieren, das ist nämlich auch eine taktische Überlegung schon Wert, da im Falle einer Klage Gerichte üblicherweise schon auf eine nachvollziehbare Begründung des Klägers achten. Aber ist es strategisch klug?

Vor 10 Tagen teilte ich dem Vermieter dann mit, dass sein Mietwunsch im Kern nicht begründet und für mich nicht überprüfbar sei und er möge Beweise vorlegen für die Einstufung der Wohnung in eine andere Gruppe.

Darauf hin kam letzte Woche eine Mail mit dem Inhalt, er hätte sich in der Wohnung vertan und die Mieterhöhung wurde auch um 20 € gesenkt.

So etwas kann die Stimmung echt heben. Mir ging es primär gar nicht um die Mieterhöhung selbst, aber ob die Wohnung als „ab 1960 bezugsfertig“ oder als „1976 – 1989 bezugsfertig“ im Sinne des Mietspiegels eingestuft wird, ist für zukünftige Mieterhöhungen bedeutsam.

Ich habe heute dieser korrigierten Mieterhöhung um 30 € + 10 € zugestimmt. An weiteren Stress bin ich nämlich nicht interessiert.

Letztendlich konnte natürlich auch ich aus dem Mietspiegel erkennen, dass die Mieten seit 2013 im Mittel um 0,8 €/qm – das entspricht 44 € bezogen auf meine Wohnung - angestiegen sind. Dadurch, dass er drunter geblieben ist, liegt er auch noch in der Spanne für „mittlere Wohnlagen“, obgleich in jedem seiner Schreiben steht, die Wohnung könne auch als „gute Wohnlage“ eingestuft werden. Darüber zu streiten, könnte allerdings gefährlich sein.

Andererseits sah ich kürzlich die Mieterhöhung, die mein Vater bekommen hat: Gruppe 1 (Baujahr 1960), mittlere Wohnlage. Das bestärkte mich in in der Auffassung, dass meine Wohnung ebenfalls in die Gruppe 1 gehört – und vermutlich auch nur die mittlere Wohnlage hat.

Die Mieterhöhung bei meinem Vater ist übrigens sehr moderat. Das Mehr an verlangtem Geld entspricht dort genau dem Mittelwert, den der Mietspiegel zeigt. Eine solche Mieterhöhung hätte ich gar nicht bekommen können, da ich bereits heute über diesem Mittelwert liege.

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bonanzaMARGOT - Sonntag, 1. Oktober 2017, 07:08

hat du gut gemacht. nicht alle vermieter sind unmenschen.

Treibgut - Sonntag, 1. Oktober 2017, 12:38

Vermieter

Nein, aber wenn mein Vermieter "sozial eingestellt" wäre, müsste er logischerweise mindestens unter dem Mittelwert der im Mietspiegel angezeigten Bauklasse bleiben und hätte keine Mieterhöhung verlangen dürfen.
widder49 - Montag, 2. Oktober 2017, 09:58

Hier in unserer Kleinstadt sind die Mieten - noch - bezahlbar. Was man von Köln nicht unbedingt sagen kann. Ein Bekannter von mir sucht seit Monaten erfolglos eine andere Wohnung.
Da werden nur wenige Leute gegen Mieterhöhungen angehen, wenn die Nachmieter Schlange stehen.
Trotzdem muss man nicht alles hinnehmen.
LG

Treibgut - Montag, 2. Oktober 2017, 22:37

Mieten

Ja, vor 20 Jahren war das in Köln allerdings auch nicht viel anders. Ich habe diese Wohnung auch nur durch "Beziehungen" bekommen, nachdem ich monatelang gesucht hatte.
arboretum - Freitag, 6. Oktober 2017, 16:14

Was "mittlere Wohnlage" bedeutet, ist definiert.

Treibgut - Freitag, 6. Oktober 2017, 20:45

Wohnlage

Maßgeblich dürfte allerdings die Definition des hier konkreten Kölner Mietspiegels sein. Außerdem kann man sich trefflich darüber streiten, ob einzelne oder mehrere oder alle Kriterien zutreffen müssen. Dazu gibt es auch Rechtssprechung. Diese hatte auch schon entschieden, dass nicht alle Kriterien zutreffen müssen.
arboretum - Sonntag, 8. Oktober 2017, 22:20

Ja, wie die Wohngegenden, Straßen und Häuserblöcke eingestuft werden, steht im Mietspiegel der jeweiligen Stadt. Man kann den qualifizierten Mietspiegel für Köln für kleines Geld kaufen.

Der Ehemann der besten Freundin besaß bis vor einigen Monaten einmal im Zentrum einer Großstadt ein altes Mietshaus an einer kleinen, ruhigen Seitenstraße. Jahrzehntelang galt die als "mittlere Wohnlage". Da es sich aber um eine Blockrandbebauung handelte und eine Seite des Häuserblocks an einer befahrenen Straße lag, wurde im jüngsten Mietspiegel auch sein Mietshaus an der ruhigen Straße herabgestuft. Da etliche seiner Mieter schon sehr lange dort wohnten und sein verstorbener Vater als überzeugter Kommunist zu seinen Lebzeiten ohnehin nur geringe Mieten verlangt hatte, stellte das im Hinblick auf fällige Sanierungen durchaus ein Problem dar. Er hat das Haus dann lieber verkauft.

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