Mieterhöhung
Da habe ich - nach 3 Jahren - jetzt doch glatt eine Mieterhöhung von 375 auf 420 € (+ 12,0 %) für die Kaltmiete bekommen; entsprechend von 6,82 auf 7,73 €/qm. Und dies wird begründet mit dem neuen Mietspiegel, dem ich allerdings auch entnehmen kann, dass es Wohnungen in sehr guter Wohnlage bei einer Spanne von 6,30 - 8,25 €/qm auch schon ab 6,30 €/qm gibt.
Diese Wohnung hat keine sehr gute Wohnlage, sondern der Vermieter meint "gute Wohnlage", obwohl daran auch schon Zweifel bestehen können, weil Charakteristika wie z.B. "lockere Bebauung" wohl kaum zutreffen.
Weiter heisst es im Text, "damit wäre eigentlich eine Miete zwischen 314 und 439 € gerechtfertigt". Nun, in dem Bereich liegt die Miete ja locker ohne Mieterhöhung. Ich sollte vielleicht einfach mal ein Klage riskieren, habe aber noch Zeit (wieviel?), dies zu überschlafen.
Mit Klagen
Klage
Gekündigt
Man kann ja...
Zunächst einmal
§ 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung
(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
Wie wärs denn,
Eine Mieterhöhung (in DER Höhe!) auf der Grundlage "neuer Mietspiegel" kann ich nicht wirklich verstehen.
LG
Hallo Treibgut :-)
Es ist wohl tatsächlich notwendig, erst einmal festzustellen, in welch einer Wohnlage du wirklich wohnst.
Viel Erfolg :-)
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