Samstag, 4. Juli 2015

Heiß

Es ist etwas anstrengend momentan. Gestern war ca. ein Grad weniger draußen und ein Grad mehr in der Wohnung.

Klimadaten gestern:

08:00 Uhr, 26.9 Grad, 61 % Luftfeuchte (am PC);
08:00 UHr, 24.2 Grad, 66 % Luftfeuchte (Balkon).

Büro nachmittags: um 29 Grad.

20:45 Uhr, 26.8 Grad, 55 % Luftfeuchte (Wohnzimmer);
20:45 Uhr, 29.3 Grad, 57 % Luftfeuchte (am PC);
20:45 Uhr, 32.1 Grad, 47 % Luftfeuchte (Balkon).

 photo BB0298-Ring_03_Zhing_34_Grad_03-07-2015_zpsfgboub0s.jpg

>Gestern gegen 19:30 Uhr am Zhing-Sam-Restaurant, Köln-Südstadt<

Nachts war ich mit meienm Freund im Herbrands-Biergarten, etwa zwischen 23:30 Uhr und 02:45 Uhr. Es war bald nach Mitternacht relativ wenig los. Sind sie alle in Urlaub oder liegen sie fix und fertig in ihren Buden??

 photo BB0299-2015-07-03_H_zpsw9xcuaze.jpg

>Im Herbrands, Köln-Ehrenfeld, gegen 01:30 Uhr<

Nach Mitternacht ist es jedenfalls draußen "kühler" als in vielen Wohnungen. Heute morgen war es allerdings auch draußen noch recht warm:

04:40 Uhr, 26.4 Grad, 65 % Luftfeuchte (Balkon).

Da tut sich dann nicht mehr viel in der Wohnung bei aufgerissenen Fenstern.

Im Moment, hier am PC, ist es grenzwertig: 15:00 Uhr, 30.8 Grad, 58 % Luftfeuchte. Draußen sind ca. 36 Grad.

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deprifrei-leben - Samstag, 4. Juli 2015, 17:03

Die Sommerbilder gefallen mir!

Treibgut - Sonntag, 5. Juli 2015, 01:09

.... freut mich (Bilder haben auch den Vorteil, dass sie keine physische Hitze abstrahlen).
Egal (Gast) - Sonntag, 5. Juli 2015, 10:16

Haben Sie die Erlaubnis der Eltern, Fotos ihrer Kinder im Internet zu veröffentlichen? Schon mal über strafrechtliche Konsequenzen nachgedacht?

Heike (Gast) - Sonntag, 5. Juli 2015, 10:34

ui, besser die Kindergesichter unkenntlich machen.

Treibgut - Sonntag, 5. Juli 2015, 11:29

Weißte

... ich finde Leute nicht so toll, die - obwohl sie rein gar nichts mit der Angelegenheit zu tun haben - immer rummockeln, man dürfe dies nicht, man dürfe das nicht.

Ich habe kein Problem damit, ein Bild herauszunehmen, wenn Betroffene es wünschen, das habe ich sogar schon mit einem Katzenbild gemacht. Aber für Leute, die am PC sitzen und Kommentare schreiben in der Art, sie hätten ein Gesicht auf einem Photo gesehen, habe ich keine Verständnis. Sie machen nämlich einfach ohne Sinn und Verstand das Internet kaputt.
Egal (Gast) - Montag, 6. Juli 2015, 01:59

Ach, wenn also Betroffene nichts davon wissen, ist es in Ordnung ihre Bilder zu veröffentlichen? Es handelt sich um Kinder, die sich nicht wehren können und deren Eltern nichts davon wissen, das irgendein Spaziergänger ein Foto ihrer Kinder im Internet hochlädt. Eltern, die vielleicht sehr sorgsam mit dem Zeigen ihrer Kinder im Internet umgehen. Jeder Kindergarten sichert sich zu recht ab, wenn es um das Veröffentlichen von Kinderfotos geht aber Sie halten es für gerechtfertigt. Seien Sie doch froh, dass sie jemand darauf hinweist, ohne dafür zu sorgen, dass sie rechtlich belangt werden. Falls sie Zweifel haben, machen Sie sich doch mal über das Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) schlau und schwärzen entweder die Gesichter oder entfernen das Foto.

schlafmuetze - Montag, 6. Juli 2015, 17:45

Hallo Treibgut :-)

Der Schreiber "Egal" hat nur teilweise Recht. Es ist erlaubt, ungefragt Photos von Personen, die im öffentlichen Raum "geschossen" wurden, zu veröffentlichen. Ich kopiere dir mal den Wortlaut hier rein.
1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Es gibt da noch jede Menge zu lesen. Ob das alles relevant ist? Keine Ahnung.
Ich würde dem Schreiber aber zustimmen, was das Veröffentlichen von Kinderfotos betrifft. Wäre ich die Mutter dieser Kinder, würde ich das auch nicht besonders toll finden und dich bitten, das Photo zu löschen. Auch wenn das Zeigen nicht strafbar ist.
Weil es einfach zu viele Gestörte gibt, die mit den Fotos irgendwelchen Dreck anstellen. Und letztlich sind es natürlich DIE Leute (gestört & kriminell), die das Internet kaputtmachen.
Man kann das aber durchaus freundlicher formulieren, als es der Schreiber tat. Da kann ich direkt verstehen, dass du es nicht löscht. ;-)
Liebe Grüße aus dem Urlaub .. :-)

Treibgut - Montag, 6. Juli 2015, 22:57

Bild

Hallo Schlafmütze,

ich musste etwas darüber nachdenken. Man darf es den Leute, die Zensur ausüben, nicht zu leicht machen, weil das Land dann sehr bald in Überwachungsstaat und Diktatur versinkt. Das mag sich jetzt übertrieben anhören, aber es gibt heute schon zu viele Leute, die sich vielleicht gerade eben noch trauen, ein Photo ihrer Zimmerpflanze veröffentlichen oder aus ähnlichen Problemen ganz aufgehört haben zu bloggen.

Er, der Kritiker, hat teilweise Recht? Darüber würden, glaube ich, in jedem Einzelfall die Gerichte entscheiden. Das Problem ist - vielleicht von interessierten Kreisen so gewollt -, dass man sich hier seit eh und je in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Das KunstUrhG, das du zitierst, stammt immerhin auch schon aus dem Jahre 1907 und ist mit der Entwicklung im Internet nicht angemessen hinterhergekommen.

Meiner Meinung nach, die noch nicht widerlegt wurde, hat der Kritiker nicht Recht, er behauptet nur, Recht zu haben.

Maßgeblich erscheint mir lt. wikipedia folgendes Procedere:

"Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. § 12, § 862, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, analog i.V.m. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 22, § 23 KunstUrhG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern."

§ 1004 Abs. 1 BGB: "Wird das Eigentum (also hier das Recht am eigenen Bild) in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen."

Höchstrangiges Recht. Meiner Meinung nach ein sehr guter Paragraph, der auch entscheidend Wesentliches ausdrückt. Man erkennt nämlich, dass das Recht, etwas gegen ein Bild zu unternehmen, dem Eigentümer bzw. Betroffenen zusteht (in diesem Fall wären es die Eltern). Bei vielen anderen Rechtsangelegenheiten ist das ähnlich. Es gibt immer einen direkt Betroffenen und der kann nach Rechtslage dann etwas unternehmen.

Der Kritiker, der sich nicht als Betroffener geoutet hat, tritt hingegen als Zensur-Instanz auf.

Er weiss nichts, nicht ob ich die Personen bezahlt habe (wahrscheinlich ist dies bei Kindern allerdings irrelevant), ob das Bild Kunst ist, ob die Kinder, resp. die Eltern zustimmen würden. Er unterstellt einfach, die Eltern hätten nicht zugestimmt und fühlt sich berufen, dagegen etwas zu unternehmen.

Also, warum schreibt der Kritiker nicht einfach, er sei die Mutter von X und bittet, das Bild zu entfernen?? Er wäre nicht in der Grauzone, das hätte ich dann sofort gemacht, und es hätte nicht den bitteren Beigeschmack einer Zensur gehabt.

PS: Normalerweise, denke ich mal, kann sich niemand in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen von einem Bild, von dem er nicht weiss, dass es existiert. Das ist eine sehr abstrakte Ebene, die der Kritiker hier einschlägt.

Leider weiss man nichts über die Motivation des Kritikers respektive die Instanz, die er vertritt.

Auf jeden Fall wurde mal wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen - und das für ein unverfängliches Bild, auf dem 4 Kinder an einer Straßenbahnhaltestelle sitzend auf die Bahn warten.

Zum Glück sind Kinderbilder nicht gerade mein Steckenpferd. Ich habe das Bild gelöscht, wer will sich hier schon wochen- oder monatelang herumstreiten. Der Beitrag ist dadurch allerdings nicht schöner geworden.
schlafmuetze - Dienstag, 7. Juli 2015, 14:47

Hallo Treibgut :-)

Ist schon interessant, was unsere Paragrafen so alles bereithalten.
Ich war mit dem Schreiber nur in Bezug auf den Elternwillen einer Meinung, da auch ich keine Kinderphotos von meinem Nachwuchs im Internet hätte finden mögen (ist jetzt nicht mehr relevant, da sie längst erwachsen und bei Facebooc aktiv sind ;-) ).
Ich denke aber nicht, das dein Photo wirklich strafwürdig gewesen wäre. Vermutlich hätte "Egal" nicht einmal rechtliche Schritte dagegen einleiten können.
Mir ist schon klar, was du eigentlich kritisierst.
Es fühlt sich ein mutmaßlich Unbeteiligter dazu berufen, auf unfreundliche Art und Weise Zensur üben zu wollen. Der Vergleich mit Kanonen auf Spatzen schießen trifft es schon ziemlich gut.
Ich stimme dir zu.

PS.:Ich traue mich übrigens nicht, Photos von meinen Zimmerpflanzen zu veröffentlichen. Sonst kassiere ich möglicherweise eine Anzeige von der NABU oder so ;-)

Grüßli vom Strand :-)
Treibgut - Dienstag, 7. Juli 2015, 22:43

Das Thema

...... ist insgesamt gänzlich überbewertet, solange es nicht um anstößige oder nach Verkehrsanschauung evtl. unvorteilhafte Personenmotive im engeren Sinne geht.

Ich denke, deine Aussage zum Elternwillen ist überzogen, wenn man sie dahingehend auslegt, dass eine x-beliebige Person verlangen kann, ein Photo zu entfernen, weil die Kinder von irgendwem identifiziert werden könnten. Der Anlass, überhaupt ein "Recht auf das eigene Bild" gesetzlich einzuführen, war jedenfalls ein anderer. Personen und damit auch Kinder sind nunmal Teil der Gesellschaft und des öffentlichen Raumes.

Die Zielvorstellung des offenen Web 2.0 war jedenfalls auch nicht die, dass nur noch verschwitzte verzweifelte Photografen mit dickgefüllten Brieftaschen und zahlreichen schwergewichtigen Formularen herumlaufen, um irgendwelche Eltern gegen Bakschisch und schriftlicher Einverständniserklärung zu überzeugen, ein Photo ihrer Kinder veröffentlichen zu dürfen.

PS: ja, die Pflanzen sollten zumindest gut in Schuss sein. Meine abgestorbenen Erdbeerpflanzen traue ich mich auch nicht zu veröffentlichen.
schlafmuetze - Dienstag, 7. Juli 2015, 23:17

Ich habe das Gefühl ..

du verstehst mich falsch.
Das Problem ist gar nicht, dass durch die Photos im Internet meine Kinder identifiziert werden könnten, sondern das, was mit diesen Photos gemacht werden kann und auf welchen Seiten sie dann manipuliert auftauchen. Und da hätte ich als Mutter eben kein gutes Gefühl.
Das bedeutet nicht, ich sei nicht deiner Meinung was das Verlangen einer unbeteiligten Person auf Löschung des Bildes betrifft.
Ich habe heute des öfteren über die "Zensur" im Internet nachdenken müssen und wie vorauseilend wir uns schon selber zensieren aus verschiedenen Gründen. Freiheit sieht ja anders aus, dass betrifft allerdings nicht nur das Internet, sondern einen Großteil unseres Lebens. Selbst in unserer Sprache werden wir immer mehr ... wie soll man das nennen ... zensiert? manipuliert? drangsaliert? mit dieser Schei*-Political Correctness.
Naja.. hab Urlaub. Werde jetzt das Nachdenken aufgeben. Der Wein ist auch leer.
Schlaf gut. :-)
Treibgut - Donnerstag, 9. Juli 2015, 01:18

Hallo Schlafmütze

ich glaube schon, dich verstanden zu haben, wollte aber nicht so sehr auf Themen "Bildmanipulation", "Urängste der Mütter" etc. eingehen, weil es mir irgendwie zu weit hergeholt bzw. statistisch betrachtet zu unwahrscheinlich in Bezug auf mein Photo erscheint; schon deshalb, weil ich mit meinem Blog nur ca. 100 Personen/Tag erreiche und geschätzt vielleicht 500 Personen weltweit das Photo gesehen haben, weil sie auf meinem Blog gelandet sind (was jenseits der Blogroll sowieso schon ein Kunststück ist).

Auch wenn es sich jetzt brutal anhören sollte, aber in einer Gesellschaft, in der vielleicht 50 Millionen Personen täglich ihr photographierfähiges Handy mitführen, sollte eine Mutter damit leben können, wenn zufällig auch mal ihr Kind photographiert und veröffentlicht wird. Wohlgemerkt, ich will ihr gar nicht das Recht absprechen, dies zu untersagen bzw. gegen ein veröffentlichtes Photo vorzugehen, wenn sie es mitbekommt. Es stört mich aber, wenn Dritte Photographen zu kriminalisieren versuchen, weil letztendlich niemand geschädigt wurde.

Der Witz hier ist, je mehr du über das Thema schreibst, um so mehr erscheine ich hier als Verfechter der Kinderphotographie, obwohl mich Kinder als Photograph im Grunde gar nicht interessieren. Ich verteidige lieber meine Photos von Katzen und Trafostationen.
schlafmuetze - Donnerstag, 9. Juli 2015, 22:04

Ach du liebe Güte :-)

Das ist nicht meine Absicht. Ich kann die Kommentare löschen, wenn du willst. Kannst du sogar selber.
Das ist für mich okay.
Grüßli von einer echt stürmischen Insel :-)
Treibgut - Donnerstag, 9. Juli 2015, 23:35

Nein

.... deine Kommentare sind wichtig.

Lasse dich weiter schön durchpusten!
libris - Sonntag, 12. Juli 2015, 15:23

Heutzutage

kann man ja nicht mal mehr als leiblicher Vater mit seiner Tochter Spazierengehen ohne belangt zu werden.

Also mir geht das ganze Gedöns auf die Nerven.

Ich überlege mir bei uns im Einkaufscenter immer dreimal, ein verlorenes Kind anzusprechen. Sonst kriegt man nachher ne Anzeige an den Hals.

Und dann wundert die Gesellschaft sich, warum man nicht mehr hilft.
Treibgut - Sonntag, 12. Juli 2015, 21:47

20 Jahre

..... Tatort & Co., ausgedehnte einschlägige Kirchen-Skandale und einige medienwirksam präsentierte Verbrechen an Kindern sorgten vermutlich für eine mitunter irrational wirkende Verunsicherung bei vielen Eltern.

Unsere Ur-Ur-Ur-Vorfahren hatten es da vielleicht einfacher. Kein TV, keine Presse - 30 km entfernt passiert etwas Gräßliches, und niemand bekam etwas mit. Außerdem gab es mehr Kinder, Verluste wurden einkalkuliert.

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